Operator:
TAXI LIPTOV 780 s.r.o.
Senická 624/3
031 04 Liptovský Mikuláš
Slovakia
IČO : 51746425
DIČ : 2120776636
IČ DPH: SK 2120776636
Der Transportplan wurde gemäß Gesetz Nr. 56/2012 Slg. erstellt. über den Straßenverkehr, Gesetz Nr. 8/2009 Slg. über den Straßenverkehr, Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch.
01. Einleitende Bestimmungen
Die Beförderungsordnung regelt die Beförderungsbedingungen von TAXI LIPTOV in der Eigenschaft als Beförderungsunternehmen (nachfolgend „Beförderungsunternehmen“ genannt) die für den Abschluss eines Beförderungsvertrags im Rahmen eines Taxidienstes (nachfolgend „Beförderungsordnung“ genannt) erforderlich sind.
Die Transportvorschriften treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung am Sitz der Gesellschaft in Kraft. Nach der Veröffentlichung wird sein Inhalt Bestandteil jedes Beförderungsvertrags und regelt die Rechte und Pflichten der Parteien.
Der veröffentlichte Beförderungsfahrplan ist Bestandteil des Angebots des Beförderers zum Abschluss eines Beförderungsvertrages und sein Inhalt bildet nach dessen Abschluss einen Teil der vertraglichen Rechte und Pflichten der Beteiligten.
02. Definition grundlegender Begriffe
Unter Taxidienst versteht man die Durchführung von Personenbeförderungen mit Taxifahrzeugen als Mittel zur Beförderung einzelner Passagiere oder von Passagiergruppen zu einem Ziel gemäß einem Personenbeförderungsvertrag.
Den Beförderer trifft eine Betriebspflicht im Rahmen der Konzession, eine Beförderungspflicht im Rahmen der Beförderungsordnung und eine Tarifpflicht nach dem Tarif.
Der Beförderer kann mit dem Passagier einen Vertrag über die Beförderung von Personen abschließen:
- durch den Taxifahrer an einem Taxistand oder an einem beliebigen Ort im in der Konzession festgelegten Gebiet, wo er sich mit dem Taxifahrzeug befindet, während er ohne Fahrgast fährt
- an seinem Hauptsitz, an einem anderen bereits angekündigten Standort
03. Pflichten des Beförderers
Der Beförderer ist verpflichtet:
- Betreiben Sie den Personenkraftverkehr (Taxidienst) gemäß den Transportvorschriften.
- Kennzeichnen Sie jedes im Einsatz befindliche Fahrzeug mit seinem Handelsnamen.
- Bereitstellung einer technischen Basis, die für den Betrieb, die Wartung, die technische Inspektion, das Parken und Unterstellen von Fahrzeugen sowie für die Betreuung von Fahrzeugbesatzungen, Passagieren und Fracht im Rahmen der erbrachten Transportdienstleistungen ausgestattet ist.
- Stellen Sie sicher, dass jedes in Betrieb befindliche Fahrzeug über ein Dokument verfügt, das die erteilte Genehmigung bestätigt.
- Sorgen Sie für die Veröffentlichung und Verfügbarkeit des aktuellen Textes der Transportvorschriften am Firmensitz.
- Seien Sie haftpflichtversichert für Schäden, die durch den Betrieb des persönlichen Straßenverkehrs (Taxiservice) an Passagieren und Dritten verursacht werden.
- Befördern Sie Fahrgäste gemäß der gültigen Preisliste des Taxidienstes und stellen Sie dem Fahrgast nach der Beförderung eine Quittung über die durchgeführte Beförderung und die Bezahlung des Fahrpreises im Taxifahrzeug aus.
- Um die Sicherheit, den Komfort und den reibungslosen Transport der Passagiere und ihres Gepäcks zu gewährleisten.
- Führt ein Beförderer auf der Grundlage eines Vertrags mit einem Beförderer die Personenbeförderung im Straßenverkehr im Rahmen eines Taxidienstes durch, so gelten für ihn die Bestimmungen dieser Beförderungsordnung in gleichem Umfang.
04. Taxifahrzeug
Ein Taxifahrzeug kann nur ein Fahrzeug sein, das:
- ist in der Konzession aufgeführt und verfügt über eine im Rahmen der Konzession zugewiesene Taxi-Fahrzeugregistrierungsnummer; Diese Nummer muss im Taxifahrzeug an einer für den Fahrgast sichtbaren Stelle angebracht sein.
- ist an der vorderen linken und rechten Tür mit dem Firmennamen des Taxiunternehmens und der Telefonnummer des Transportunternehmens gekennzeichnet
- verfügt über einen fest installierten funktionsfähigen Taxameter, der den Anforderungen an ausgewiesene Taxameter entspricht, dem Fahrgast während der Fahrt die sofortige Kontrolle des Fahrpreises ermöglicht und eine Quittung über den bezahlten Fahrpreis ausstellt
- hat einen Grundpreis an der rechten Vordertür und im Taxifahrzeug an einer für den Fahrgast sichtbaren Stelle
- ist im Falle einer Haftung für Schäden an der Gesundheit oder dem Eigentum des Passagiers versichert
- ist mit einem festen oder abnehmbaren gelben Dachlicht mit der Aufschrift TAXI ausgestattet, das leuchten muss, wenn das Taxi frei ist. Wenn es sich um ein Taxi-Service-Auto handelt: • führt die Beförderung vom Vertragsabschluss mit dem Passagier bis zum Ende der Beförderung durch, das Dachfenster wird ausgeschaltet • bietet keinen Taxiservice an, das Dachfenster muss entfernt werden
- muss bei voller Besetzung den Transport von mindestens 50 kg Reisegepäck im Rahmen des Gesamtgewichts des Fahrzeugs ermöglichen oder über einen Gepäckraum bzw. Laderaum mit einem Volumen von mindestens 375 dm3 verfügen
- hat mindestens drei Eingangstüren zum Fahrer- und Fahrgastraum
- ist laut Zulassungsbescheinigung für die Beförderung von mindestens vier Personen oder höchstens neun Personen inklusive Fahrer zugelassen
- ist ab dem Datum der Inbetriebnahme nicht älter als acht Jahre
- ist betriebsbereit gemäß TÜV und Abgasuntersuchung
05. Práva a povinnosti vodiča vozidla taxislužby
Taxifahrer kann nur sein, wer einen Taxiführerschein besitzt. Ein Führerschein kann ausgestellt werden, wer:
- ist seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis einer Gruppe oder Untergruppe, die zum Führen eines Taxifahrzeugs berechtigt
- ist mindestens 21 Jahre alt
- ist voll geschäftsfähig
- ist schuldlos
Der Fahrer eines Taxifahrzeugs ist verpflichtet, Beförderungsleistungen gemäß den Beförderungsvorschriften zu erbringen, insbesondere:
- Transport eines Passagiers gemäß den Anweisungen des Disponenten von einem vorher vereinbarten Ort und eines Passagiers, der Interesse an der Beförderung an einem Taxistand, an einem üblichen Ort auf einer regulären Route für die Beförderung einer Gruppe von Passagieren oder an einem beliebigen Ort auf der Straße bekundet, während ein Taxifahrzeug ohne Passagier fährt, mit Ausnahme von regulären Transportstopps
- Verwenden Sie ein Dachlicht, um anzuzeigen, ob ein Taxifahrzeug frei oder mit einem Fahrgast besetzt ist oder eine Bestellung aufgegeben wurde.
- Verladen und Sichern des Gepäcks und anderer Gegenstände des Passagiers sowie Ausladen nach Beendigung der Reise
- ermöglichen Sie dem Passagier, während der Fahrt vom Einsteigen bis zum Aussteigen die Anzeige des Taxameters einzusehen
- den Transport auf dem kürzesten Transportweg durchführen, den die Verkehrslage zulässt; Die Nutzung eines anderen Beförderungsweges ist nur mit Zustimmung oder auf Anregung des Fahrgastes zulässig.
- Nur mit dem Einverständnis oder auf Vorschlag des Passagiers einen weiteren Passagier mitnehmen; dies gilt nicht, wenn mit dem Reisenden zuvor ein Personenbeförderungsvertrag abgeschlossen wurde
- dem Passagier eine Quittung über den bezahlten Fahrpreis ausstellen; eine Kopie in Papierform oder in elektronischer Form ist Teil des Taxiunternehmerregisters
- Führen Sie einen Führerschein im Taxifahrzeug an einem für den Fahrgast sichtbaren Ort mit
- Vollständige Tarifbestimmungen im Taxifahrzeug bereithalten und dem Fahrgast auf Verlangen Einsicht gewähren
Der Taxifahrer kann die Durchführung der Beförderung verweigern oder eine begonnene Beförderung nicht zu Ende führen, wenn:
- Dies ist aufgrund des technischen Zustands und der Durchlässigkeit der Straße oder der Sicherheit und Laufruhe des Straßenverkehrs auf der Transportstrecke, insbesondere aufgrund von Witterungsverhältnissen, Straßenschäden oder eines Verkehrsunfalls, nicht möglich.
- das Verhalten des Fahrgastes, insbesondere wenn dieser aggressiv oder bewaffnet ist, oder die Beförderungszeit, das Ziel, die Beförderungsstrecke oder andere Umstände beim Fahrer Anlass zu Bedenken hinsichtlich seiner Gesundheit, der Sicherheit des Transports oder des Taxifahrzeugs geben
- Aufgrund des Zustands des Fahrgastes besteht die Gefahr, dass das Taxifahrzeug verschmutzt oder der Fahrer während der Fahrt belästigt wird
- Trotz Warnungen raucht ein Passagier, konsumiert Speisen und Getränke oder füttert ein im Taxi transportiertes Tier oder manipuliert Handgepäck, Zeitungen, Karten oder andere Gegenstände auf dem Vordersitz, die die Sicht des Fahrers einschränken oder das Fahren des Taxis gefährden können
- der Passagier hat Gepäck, das aufgrund seiner Menge, Größe, seines Gewichts oder seiner Form nicht auf einmal transportiert werden kann, oder möchte Tiere transportieren, die aufgrund ihrer Größe, Menge oder ihres Verhaltens nicht im Passagierraum oder im Gepäckraum transportiert werden können
06. Taxidiensttätigkeit
Dem Frachtführer obliegt eine Beförderungspflicht im Rahmen der Beförderungsvorschriften:
- Der Beförderer bietet die Personenbeförderung über einen Bestellservice an, wobei der Taxifahrer für die ordnungsgemäße und rechtzeitige Bereitstellung seiner Ausrüstung sorgt und verpflichtet ist, den Fahrgast gemäß den Anweisungen des Disponenten von einem vorher vereinbarten Ort aus zu befördern. Das Ziel der Beförderung wird von den beförderten Passagieren bestimmt, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde.
- Ein Taxifahrer ist außerdem verpflichtet, einen Fahrgast zu befördern, der an einem Taxistand oder an einem beliebigen Ort auf der Straße Interesse an einer Beförderung äußert, während das Taxi ohne Fahrgast fährt, außer an regulären Haltestellen.
- Der Preis für die Beförderung wird durch Wartezeiten an Kreuzungen, Ampeln, im Stau und gefahrene Kilometer (bei Umleitungen) beeinflusst.
Bei der Bestellung eines Taxifahrzeugs ist der Kunde verpflichtet, Folgendes anzugeben:
- Name des Kunden bzw. der beförderten Person
- Einstiegsort der beförderten Person
- Telefonische Kontaktmöglichkeit des Auftraggebers bzw. Kontaktmöglichkeit der beförderten Person
Während der Fahrt ist es dem Fahrer und den Fahrgästen nicht gestattet, zu rauchen, zu trinken, zu essen oder Handgepäck, Zeitungen, Karten oder andere Gegenstände auf dem Vordersitz anzufassen, die die Sicht des Taxifahrers einschränken könnten:
- Das Handgepäck des Passagiers kann ebenfalls im Fahrgastraum transportiert werden.
- Bei der Bestellung eines Transports muss der Kunde dem Taxiservice - Dispatch Center auch den Transport von übergroßem Reisegepäck wie Krücken, Gehstöcken, Kinderwagen, Käfigen, Paketen, Skiern, Schlitten und anderen Gegenständen mitteilen, die im Falle eines Verkehrsunfalls oder einer plötzlichen Bewegung des Fahrzeugs eine Gefahr für den Fahrer oder Passagier darstellen könnten. Der Transport solcher Gegenstände ist ausschließlich im Gepäckraum möglich.
- Das Ein- und Ausladen, Abstellen oder Sichern von Gepäck und anderen Gegenständen erfolgt ausschließlich durch den Taxifahrer.
- Ein Taxifahrzeug darf Personen nur bis zur zulässigen Nutzlast des Fahrzeugs an dafür vorgesehenen Stellen befördern und die Zahl der beförderten Personen darf die im Fahrzeugschein angegebene Zahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrer) nicht überschreiten.
- Auf dem Vordersitz neben dem Fahrer darf nur ein Beifahrer befördert werden, dessen Beförderung durch die Vorschriften zur Straßenverkehrssicherheit und zum reibungslosen Verkehr gestattet ist; Jede in einem Taxi beförderte Person ist während der Fahrt verpflichtet, den im Fahrzeug vorhandenen Sicherheitsgurt zu verwenden.
Nach Beendigung der Beförderung ist der Taxifahrer verpflichtet, dem Fahrgast eine Quittung auszuhändigen, die insbesondere enthält:
- Dokumentnummer
- Fahrzeugkennzeichen
- Reisedatum
- Firmenname des Transportunternehmens, Betriebsadresse oder Firmensitz des Unternehmens
- Abfahrtsort und Zielort des Transports
- Reisekosten übernommen
- Unterschrift des Taxifahrers, der den Transport durchgeführt hat
07. Personenbeförderungsvertrag, Entstehung, Inhalt
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Beförderer und dem Reisenden entsteht auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrags über die Beförderung von Personen gemäß §§ 760 bis 764 des Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend „Beförderungsvertrag“ genannt). Der Kunde kann mit dem Reisenden auch auf folgende Weise einen Personenbeförderungsvertrag abschließen:
- durch einen Taxifahrer an einem Taxistand oder an einem beliebigen Ort im in der Konzession angegebenen Gebiet, wo er sich mit einem Taxifahrzeug während der Fahrt ohne Fahrgast befindet
- an seinem Hauptsitz
- durch die Dispositionsstelle, wobei der Beförderungsvertrag durch eine mündliche Bestellung des Passagiers zustande kommt, in der dieser zweifelsfrei zum Ausdruck bringt, dass er einen Beförderungsvertrag zum Zwecke der Beförderung zu einem bestimmten Ort abschließen möchte und damit dem Preis des Beförderers für die Beförderung des Passagiers zustimmt. Vor Durchführung der Beförderung und Abschluss des Beförderungsvertrages hat der Fahrgast das Recht, sich mit der gültigen Preisliste des Taxidienstes vertraut zu machen. Nach Beendigung der Beförderung ist der Taxifahrer verpflichtet, dem Fahrgast auf Verlangen eine Quittung auszustellen. Mit dem Abschluss eines Beförderungsvertrages verpflichtet sich der Beförderer, den Fahrgast entsprechend den Vertragsbedingungen und den Beförderungsvorschriften ordnungsgemäß und rechtzeitig zum Bestimmungsort zu befördern. Der Taxifahrer kann den Abschluss eines Beförderungsvertrages und die Durchführung der Beförderung unter den Voraussetzungen des Art. ablehnen. 5 der Transportvorschriften. Mit der Durchführung einer Beförderung auf Grundlage eines abgeschlossenen Beförderungsvertrages und gemäß den Bestimmungen der Beförderungsordnung ist der Fahrgast verpflichtet, den festgelegten Fahrpreis gemäß der Preisliste des Taxiunternehmens zu bezahlen. Die Verweigerung der Fahrpreiszahlung wird durch einen Anruf bei der Polizei behoben und kann gerichtlich durchgesetzt werden. Der Passagier ist verpflichtet, dem Beförderer die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen zu zahlen.
08. Kündigung des Beförderungsvertrages
Der Beförderer kann vom abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn der Kunde die Bedingungen des Beförderungsvertrages oder die Bestimmungen der Beförderungsvorschriften nicht einhält.
Der Fahrer eines Taxifahrzeugs kann von einem abgeschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn:
- Ein Passagier raucht, isst und trinkt oder füttert ein Tier während der Fahrt in einem Taxi, trotz der Warnung des Fahrers
- auf dem Vordersitz Handgepäck, Zeitungen, Karten oder andere Gegenstände handhabt, die die Sicht des Fahrers einschränken oder das Fahren des Taxifahrzeugs gefährden könnten
- seine Sicherheit gefährdet, den Innenraum des Fahrzeugs verschmutzt, Route und Ziel des Transports ohne Grund ändert
- gibt Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, Gesundheit und des Lebens des Fahrers oder der Passagiere. Der Fahrgast kann vom geschlossenen Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn der Beförderer oder Taxifahrer gegen die Vertragsbedingungen oder die Beförderungsordnung verstoßen hat.
09. Verweigerung der Beförderung und Bearbeitung von Fundgegenständen
Der Fahrer eines für die Beförderung vorbereiteten Taxifahrzeugs kann die Durchführung der Beförderung verweigern, wenn:
- czas transportu, miejsce docelowe, trasa transportu lub inne okoliczności budzą obawy kierowcy dotyczące jego zdrowia, bezpieczeństwa transportu lub pojazdu taksówkowego
- kierowca nie ma możliwości technicznych wykonania przewozu ze względu na stan i przepustowość drogi lub bezpieczeństwo i płynność ruchu drogowego na trasie przejazdu, w szczególności na skutek warunków atmosferycznych, uszkodzenia drogi lub wypadku drogowego
- pasażer jest wyraźnie pod wpływem alkoholu lub innej substancji uzależniającej, istnieje ryzyko zabrudzenia lub uszkodzenia pojazdu taksówkowego lub nękania kierowcy podczas transportu
- nie pozwala to na zachowanie pasażera, zwłaszcza jeśli jest agresywny lub uzbrojony, albo w inny sposób budzi obawy kierowcy dotyczące jego zdrowia, bezpieczeństwa transportu i pojazdu taksówkowego
- pasażer ma bagaż, który ze względu na ilość, rozmiar, wagę lub kształt nie może zostać przewieziony od razu lub który może uszkodzić lub zabrudzić pojazd taksówki
- pasażer, jeżeli jest zainteresowany przewozem zwierząt, które ze względu na wielkość, liczbę lub zachowanie nie mogą być przewożone w przedziale pasażerskim lub w luku bagażowym
Findet ein Taxifahrer im Taxifahrzeug einen verlorenen Gegenstand eines Fahrgastes, ist er verpflichtet, diesen dem Eigentümer zurückzugeben. Ist der Besitzer des Fundgegenstandes unbekannt oder meldet er sich am Fundtag nicht, ist der Taxifahrer verpflichtet, den Gegenstand der Taxizentrale oder der Polizei zu übergeben.
Meldet die Person, die den Gegenstand im Taxi verloren oder vergessen hat, dies und bestehen keine Zweifel an der Glaubwürdigkeit ihrer Aussage, wird ihr der Gegenstand anschließend zurückgegeben.
Der Finder hat Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen.
10. Verantwortung
Für die Verletzung der Pflicht des Taxiunternehmens zur ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Beförderung eines Fahrgastes nach den Beförderungsvorschriften haftet der Beförderer gemäß § 763 Abs. 1. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Kommt es aufgrund eines Verschuldens des Beförderers oder Taxifahrers zu einer ungerechtfertigten Verspätung oder Nichtdurchführung der Beförderung, ist der Beförderer verpflichtet, dem Fahrgast den durch die nicht fristgerechte Durchführung der Beförderung entstandenen Schaden wie folgt zu ersetzen:
- Die Entschädigung für Verspätungen erfolgt durch einen anteiligen Rabatt auf den bezahlten Fahrpreis
- Der Schadensersatz für die Nichtdurchführung der Beförderung erfolgt durch Zahlung des Fahrpreises gemäß der Preisliste des Taxidienstes. Der Beförderer ist von seiner Haftung befreit, wenn er nachweist, dass er den Schaden auch dann nicht hätte verhindern können, wenn er alle ihm zumutbaren Anstrengungen unternommen hätte.
11. Ansprüche, Reklamationen, Schadensersatz
- Der Passagier oder die Person, die dazu berechtigt ist, eine Beschwerde bezüglich oder im Zusammenhang mit der Beförderung einzureichen, muss dies unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach der Beförderung tun. Der Passagier hat das Recht, telefonisch oder schriftlich über den Stand der Beschwerde informiert zu werden.
- Der Passagier ist berechtigt, seine Unzufriedenheit mit der Beförderung auf folgende Weise zu beklagen:
• Durch Senden einer Beschwerde an die E-Mail-Adresse des Spediteurs.
• Durch Einreichen einer schriftlichen Beschwerde an die Adresse des eingetragenen Sitzes des Transportunternehmens. - In der Beschwerde muss der Berechtigte seine Ansprüche darlegen und kurz begründen. Er muss außerdem Dokumente beifügen, die die Berechtigung seines Anspruchs belegen, sowie Dokumente, die die Durchführung des Transports (Zahlung des Transportentgelts) belegen.
- Wenn die Beschwerde nicht alle erforderlichen Elemente enthält, fordert der Beförderer den Beschwerdeführer unverzüglich auf, diese innerhalb der angegebenen Frist zu vervollständigen. Wird die Reklamation nicht innerhalb der angegebenen Frist von mindestens 8 Tagen vollständig ausgefüllt und abgeschickt, gilt sie als nicht eingereicht.
- Wenn der Passagier oder die Person, die berechtigt ist, eine Beschwerde bezüglich oder im Zusammenhang mit der Beförderung einzureichen, muss sie diese unverzüglich, spätestens jedoch 7 Kalendertage nach dem Vorfall, auf den sich die Beschwerde bezieht, schriftlich beim Beförderer einreichen.
- Wenn ein Passagier einen Gesundheitsschaden erleidet oder das mit ihm beförderte Gepäck oder die Sachen, die er während der Beförderung bei sich hatte, beschädigt werden, haftet der Beförderer dafür gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch über die Haftung für Schäden, die durch den Betrieb eines Beförderungsmittels verursacht werden (§§ 427 bis 431).
- Wenn es um den Anspruch auf Entschädigung für Gesundheitsschäden oder Schäden an dem mit den Passagieren beförderten Gepäck oder den Sachen geht, die er bei sich hatte; Dieses Recht kann auf rechtlichem Wege ausgeübt werden.
- Wenn der Berechtigte einen Schaden an Gesundheit und Eigentum oder einen Schaden geltend macht, der durch Diebstahl oder Verlust von Eigentum entstanden ist, muss er gemäß § 106 des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgehen.
- Der Passagier ist verpflichtet, den Anspruch auf Entschädigung für Schäden an seinem mitgeführten Gepäck oder an Gegenständen, die der Passagier bei sich hatte, zunächst schriftlich beim Beförderer geltend zu machen, und zwar spätestens 30 Tage ab dem Datum, an dem der Schaden entstanden ist, oder innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum, an dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person, die dafür verantwortlich ist, Kenntnis erlangt.
- Beschwerden und Ansprüche bezüglich der Erfüllung der Verpflichtungen aus den Transportvorschriften und ihrer Bearbeitung durch den Beförderer gemäß diesem Artikel können von der Slowakischen Handelsinspektion geprüft werden.
12. Notfall
Als außergewöhnliches Ereignis (nachfolgend „Außergewöhnliches Ereignis“) bei der Erbringung von Personenbeförderungs- und Taxidienstleistungen gilt:
- einen Verkehrsunfall mit einem Taxifahrzeug oder wenn er Zeuge eines Verkehrsunfalls wird
- Fahrzeugbrand
- Verletzung oder plötzliche Erkrankung eines Passagiers oder einer anderen Person
Im Notfall ist der Taxifahrer in erster Linie verpflichtet:
- Halten Sie das Fahrzeug sofort an
- ergreifen Sie die notwendigen Maßnahmen, um Passagiere und Eigentum zu retten, die durch einen Notfall gefährdet sind
- Leisten Sie der verletzten Person im Rahmen Ihrer Fähigkeiten und Möglichkeiten die notwendige Erste Hilfe und rufen Sie sofort professionelle medizinische Hilfe an.
- geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird und um ihre Wiederherstellung zu ermöglichen
- Informieren Sie den Spediteur darüber
Kommt es in einem Notfall zu einer Verletzung oder zum Tod einer Person, zu einer Beschädigung einer Straße oder einer Einrichtung der allgemeinen Versorgung oder entsteht ein Sachschaden, der das Zehnfache des monatlichen Mindestlohns des Arbeitnehmers übersteigt, ist der Taxifahrer verpflichtet:
- Melden Sie den Notfall umgehend der Polizei.
- Unterlassen Sie jegliche Maßnahmen, die der Untersuchung des Notfalls abträglich wären
- Bleiben Sie am Unfallort, bis die Polizei eintrifft, oder kehren Sie sofort zum Unfallort zurück, nachdem Sie Hilfe gerufen oder einen Notfall gemeldet haben.
- Informieren Sie den Spediteur darüber
13. Schlussbestimmungen
Diese Beförderungsbestimmungen sind Bestandteil des Beförderungsvertrages und der Beförderer und der Fahrgast haben das Recht, Rechte und Pflichten abweichend von den in den Beförderungsbestimmungen geregelten in einer schriftlichen Vereinbarung zu regeln. Mit dem Abschluss eines Beförderungsvertrages erklärt der Reisende, dass ihn der Beförderer über die Rechte und Pflichten aus dem Beförderungsvertrag sowie über die Rechte und Pflichten aus den Beförderungsbestimmungen informiert hat.
Der Beförderer behält sich das Recht vor, den Fahrplan zu ändern oder aufzuheben. Über die Änderungen informiert er die Fahrgäste unverzüglich durch einen Aushang an den Verkaufsstellen des Beförderers unter Angabe des Datums, ab dem diese Änderungen wirksam werden. Die Transportvorschriften treten frühestens 15 Tage nach dem Datum der Veröffentlichung der Bekanntmachung ihrer Herausgabe in Kraft. Ist der Fahrgast mit der Änderung der Beförderungsbestimmungen nicht einverstanden, ist er verpflichtet, seine Ablehnung spätestens 30 Tage nach Inkrafttreten der neuen Beförderungsbestimmungen schriftlich mitzuteilen.
Sofern der Beförderer und der Passagier nichts anderes vereinbaren, sind sie berechtigt, ihre gegenseitigen Vertragsbeziehungen zu beenden und ihre gegenseitigen Ansprüche zu begleichen. Wenn der Passagier dem Beförderer nicht innerhalb der oben genannten Frist mitteilt, dass er mit der Änderung des Beförderungsplans nicht einverstanden ist, wird davon ausgegangen, dass er mit der Änderung einverstanden ist und das Angebot des Beförderers annimmt. Für den Passagier gelten ab dem Datum des Inkrafttretens der Änderung die geänderten Beförderungspläne. Der Geltungsbereich dieser Beförderungsbestimmungen oder Teile davon kann nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Reisenden und dem Beförderer ausgeschlossen werden.